Presseerklärung zum Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn

Schertz Bergmann Rechtsanwälte [Newsroom]
Berlin (ots) – Landgericht Hamburg sieht in Shelby Lynns Aussagen keine Verdachtsäußerung, sondern eine bloße Meinungsäußerung, die das Persönlichkeitsrecht Till Lindemanns nicht verletze. Nachdem Shelby Lynn unlängst öffentlich erklärt … Lesen Sie hier weiter…

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