ARD gewinnt einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die DESG in weiten Teilen

ARD Das Erste [Newsroom]
München (ots) – Das Landgericht Hamburg hat in weiten Teilen Unterlassungsansprüche der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) gegen eine ARD-Berichterstattung zurückgewiesen. Die aus Sicht der ARD wesentlichen Inhalte der … Lesen Sie hier weiter…

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