
Der Beschuldigte soll als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein. Von einigen Taten habe er Videozusammenschnitte im Netz verbreitet, so die Bundesanwaltschaft.
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Der Beschuldigte soll als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein. Von einigen Taten habe er Videozusammenschnitte im Netz verbreitet, so die Bundesanwaltschaft.
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